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Berufsunfähigkeit darf beim Abschluss des Vertrages nicht vorgelegen haben
Saturday, 17. September 2011 um 21:53 Uhr
Verschweigen einer teilweisen Berufsunfähigkeit nicht erlaubt
Die Gesundheitsprüfung gehört zu den eher unangenehmen Dingen für einen Versicherungsnehmer, mit denen er sich vor der Unterzeichnung eines BU Vertrags auseinandersetzen muss. Durch die Gesundheitsprüfung will die Versicherung feststellen, wie krank oder gesund der Versicherte aktuell ist, um hieraus einen Schluss zu ziehen, wie wahrscheinlich das Eintreten der Berufsunfähigkeit ist. Viele Versicherte machen hier gewissenhaft Angaben zu den gestellten Fragen und äußern sich z.B. darüber, wie oft man in den letzten Monaten und Jahren zu einem Arzt gegangen ist. Ein Faktor, der für den Abschluss eines BU Vertrages eine wesentliche Rolle spielt und nur selten explizit angesprochen wird, ist das bereits Vorliegen einer Berufsunfähigkeit. Eine solche darf der Versicherung auf keinen Fall verschwiegen werden, da sonst nicht mehr mit Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag zur Berufsunfähigkeit gerechnet werden kann.
Schwächen beim Abschluss des BU Vertrags offen zugeben
Ein Stolperstein, der sich gerade beim BU Schutz ergibt, ist die sogenannte teilweise Berufsunfähigkeit. Diese liegt dann vor, wenn bereits ein gewisser Grad der Unfähigkeit erreicht wurde, im normalen Umfang am Berufsleben teilzunehmen. Diagnostiziert ein Arzt z.B. eine Berufsunfähigkeit in Höhe von 20 oder 30 Prozent, führt dies bei den meisten BU Verträgen noch nicht zu einer Gewähr von Leistungen. Dass hier keine monatliche Auszahlung stattfindet, bedeutet jedoch nicht, dass die vorliegende, kleine Berufsunfähigkeit nicht angegeben werden müsste. Auf diese Weise könnte man sich als findiger Versicherungsnehmer erst dann für den Abschluss einer BU-Versicherung entscheiden, wenn die Berufsunfähigkeit bereits in einem kleinen Maße eingetreten ist. Natürlich verhindern die Versicherungen in Deutschland einen solchen Betrug, so dass jederzeit gewissenhaft bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden sollte, mit welchen Vorerkrankungen die Versicherung bei der Tarifierung zu rechnen hat.
Auch mit vorhandenen Schwächen einen günstigen Vertrag finden
Natürlich will kein Versicherungsnehmer in Deutschland zu viel Geld ausgeben, wenn es zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt. Ein Verschweigen von Risiken führt jedoch genau zum gegenteiligen Effekt – schlimmstenfalls ist die Versicherung nämlich von ihrer Pflicht befreit, überhaupt Leistungen erbringen zu müssen. Wer wirklich sparen möchte, sollte bei der Gesundheitsprüfung ehrlich sein, jedoch im Vorfeld bei einem Vergleich herausfinden, bei welchen Versicherungen in Deutschland der BU Schutz individuell besonders günstig möglich wird.
(c) Redaktion Berufsunfähig.de
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