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Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem privaten Bereich, welche das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. damit eingeschlossen auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, was die finanziellen Folgen betrifft. Berufsunfähig ist man immer dann, wenn man seiner bisherigen Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen kann. Von einer vollständigen Berufsunfähigkeit wir dann gesprochen, wenn keine vier Stunden am Tag mehr die bisherige Arbeit verrichtet werden kann. Kern der Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, oftmals auch kurz als BUZ oder als BU Versicherung bezeichnet, ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle des Eintritts einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Diese setzt nämlich voraus, dass man nicht mehr nur in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern überhaupt keine Tätigkeit mehr ausführen kann, auch keine leichteren Tätigkeiten. Da hier ein großer Unterschied zwischen beiden Arten besteht, muss auch bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, den man ohnehin aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Konditionen der Anbieter durchführen sollte, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Denn nur in dem Fall schließt man wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge zur Versicherung richten sich vor allem nach der Höhe der gewählten BUZ-Rente, aber natürlich auch nach dem Eintrittsalter des jeweiligen Versicherten. Wählt ein 30-jähriger Mann beispielsweise einen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro, so würden hier je nach Anbieter zwischen 50 und 120 Euro im Monat an Versicherungsprämie anfallen. Somit ist hier bereits zu erkennen, das es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich um keine preiswerte Versicherung handelt, die aber nichts desto trotz sehr wichtig ist.

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Berufsunfähigkeits-Nachrichten

Für Zusatzrente aus Berufsunfähigkeit Schaden unmittelbar melden


Thursday, 24. June 2010 um 14:05 Uhr


Rückwirkende Gewähr von Leistungen bei keinem Versicherer möglich

Wer durch einen Unfall Invalide wird oder durch eine längere Krankheit nicht mehr in gewohntem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat eine Reihe von Dingen zu bedenken. Dies gilt natürlich auch dann, wenn man vorgesorgt hat und bei einer Versicherung seiner Wahl einen Vertrag zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat. Dieser Vertrag wird je nach Untersuchung und Grad der gesundheitlichen Einschränkung leistungsfällig, wobei es viele Versicherte versäumen, unmittelbar nach ihrem erfahrenen Schaden die Versicherung darüber zu informieren, dass eine baldige Nutzung der Leistungsphase angedacht wird. Ein großer Nachteil, da in Deutschland faktisch keine Versicherung dazu bereit oder vertraglich verpflichtet ist, rückzahlend Leistungen aus dem Vertrag zu gewähren. Der einzelne Versicherte ist hier also durch Kenntlichmachung gefordert.

Leistungen zur Berufsunfähigkeit erst ab Anzeige möglich

In nahezu allen Versicherungsverträgen in den Bereichen Berufsunfähigkeit wie Erwerbsunfähigkeit ist die Leistungspflicht der Versicherer genauso wie der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung klar festgelegt. Grundsätzlich kann ein Versicherter damit rechnen, vom Moment der Meldung einer Erkrankung bzw. Invalidität an Leistungen verlangen zu können, sofern diese in den Augen der Versicherung gerechtfertigt sind. Zögert sich die Auszahlung der ersten Beträge deshalb hinaus, weil noch eine ärztliche Untersuchung durch die Versicherung angedacht wird, kann man sich bei einer positiven Bewertung der eingeschränkten Berufsfähigkeit sicher sein, nach im Nachhinein ausstehenden Rentenzahlung zu erhalten – jedoch nur von dem Monat an, in welchem man sich beim Versicherer gemeldet hat.

Nicht zwingend an Zahlung der gesetzlichen Rente gekoppelt

Viele Versicherte in der Berufsunfähigkeit begehen den großen Fehler, erst einmal formal alle Erledigungen bzw. des Erhalts einer Zusatzrente durch den Staat zu machen. Wird diese letztendlich gewährt, wird auch die Zusatzversicherung in Anspruch genommen, wodurch man jedoch einige Monate auf Leistungen verzichten, die einem laut Versicherungsvertrag eigentlich zustehen würden. Unmittelbar zu handeln ist also die wichtigste Devise für alle, die einen gesundheitlichen Schaden besitzen und dieser potenziell für die Einschränkung der eigenen Leistungsfähigkeit im Beruf sorgen kann. Gerade bei Arbeitern und Angestellten wird die Gesundheit oftmals unterschiedlich bemessen, so dass nicht zwingend die eine Rentenzahlung mit der anderen einhergeht – ein Grund mehr, sich möglichst schnell mit seinem Versicherer im Falle eines Falles in Verbindung zu setzen.


(c) Redaktion Berufsunfähig.de
 

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