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Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem privaten Bereich, welche das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. damit eingeschlossen auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, was die finanziellen Folgen betrifft. Berufsunfähig ist man immer dann, wenn man seiner bisherigen Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen kann. Von einer vollständigen Berufsunfähigkeit wir dann gesprochen, wenn keine vier Stunden am Tag mehr die bisherige Arbeit verrichtet werden kann. Kern der Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, oftmals auch kurz als BUZ oder als BU Versicherung bezeichnet, ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle des Eintritts einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Diese setzt nämlich voraus, dass man nicht mehr nur in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern überhaupt keine Tätigkeit mehr ausführen kann, auch keine leichteren Tätigkeiten. Da hier ein großer Unterschied zwischen beiden Arten besteht, muss auch bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, den man ohnehin aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Konditionen der Anbieter durchführen sollte, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Denn nur in dem Fall schließt man wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge zur Versicherung richten sich vor allem nach der Höhe der gewählten BUZ-Rente, aber natürlich auch nach dem Eintrittsalter des jeweiligen Versicherten. Wählt ein 30-jähriger Mann beispielsweise einen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro, so würden hier je nach Anbieter zwischen 50 und 120 Euro im Monat an Versicherungsprämie anfallen. Somit ist hier bereits zu erkennen, das es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich um keine preiswerte Versicherung handelt, die aber nichts desto trotz sehr wichtig ist.

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Berufsunfähigkeits-Nachrichten

Unterschiede bei Beamten in der Erwerbsfähigkeit vielen nicht bewusst


Tuesday, 22. June 2010 um 12:08 Uhr


Dienstunfähigkeit setzt zwingend Zahlungen der Versicherung voraus

Ebenso wie in vielen anderen Berufsgruppen sind auch Beamte in den letzten Jahren zunehmend vom vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben betroffen. Zwar liegen hier seltener körperliche Verschleißerscheinungen vor, die zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit des Beamten führen können, dennoch sorgen klassische Bürobeschwerden im Bereich Rücken sowie psychische Erkrankungen nicht selten dafür, dass man Vater Staat nicht mehr in gewohnter Weise zur Verfügung stehen kann. Sollte man selbst von der sogenannten Dienstunfähigkeit betroffen sein, kann sich im Vorfeld der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Jedoch darf man sich hier gerade als Beamter speziellen Regelungen der Versicherer stellen, die einem in jedem Fall die gewünschten, vertragliche Leistungen garantieren und somit besser stellen als viele Angehörige anderer Berufsgruppen.

Grad der Erkrankung für die Versicherung unwesentlich

Wie in allen anderen Berufsgruppen auch für die staatliche Feststellung der Berufsunfähigkeit bzw. beim Beamten der Dienstunfähigkeit zu gesetzlichen Ersatzleistungen in Form einer Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente orientiert sich an verschiedenen Messgrößen, beispielsweise an der bislang gearbeiteten Jahren sowie der Höhe des Einkommens. Für eine Versicherung ist die Untersuchung auf Dienstunfähigkeit jedoch nicht nur unrelevant, sondern darf noch nicht einmal durch ein eigenes Urteil eines von der Versicherung angestellten Arztes angezweifelt werden. Sobald von staatlicher Seite aus die Dienstunfähigkeit attestiert wurde, liegt auch für den Versicherer zwingend eine Berufsunfähigkeit vor, ohne dass dieser das Ergebnis der Untersuchung in Frage stellen dürfte. Als Beamter kann man sich hier also sicher sein, die erwünschten und abgesicherten Leistungen des privaten Anbieters in jedem Fall zu erhalten.

Zusatzrente für Beamte als sinnvolle Ergänzung zur Pension


Da für viele Beamte das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben mit finanziellen Nachteilen verbunden ist, die sich vor allem in der Höhe der frühzeitig gewährten Pension auswirken, ist der Abschluss eines Vertrages für eine Zusatzrente im Falle einer Berufsunfähigkeit in jedem Fall anzuraten. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen profitieren gerade Beamte davon, keine unterschiedlichen Ergebnisse der Untersuchung von Staat und Versicherung erwarten zu müssen, so dass sich hier die Investition in einen Versicherungsvertrag in jedem Fall lohnt. Schließlich möchte man sich als Beamter nicht nur während der Arbeitszeit sicherer Konditionen durch den Staat ausgesetzt sehen, sondern auch bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft abgesichert dastehen.


(c) Redaktion Berufsunfähig.de
 

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