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Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem privaten Bereich, welche das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. damit eingeschlossen auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, was die finanziellen Folgen betrifft. Berufsunfähig ist man immer dann, wenn man seiner bisherigen Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen kann. Von einer vollständigen Berufsunfähigkeit wir dann gesprochen, wenn keine vier Stunden am Tag mehr die bisherige Arbeit verrichtet werden kann. Kern der Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, oftmals auch kurz als BUZ oder als BU Versicherung bezeichnet, ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle des Eintritts einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Diese setzt nämlich voraus, dass man nicht mehr nur in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern überhaupt keine Tätigkeit mehr ausführen kann, auch keine leichteren Tätigkeiten. Da hier ein großer Unterschied zwischen beiden Arten besteht, muss auch bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, den man ohnehin aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Konditionen der Anbieter durchführen sollte, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Denn nur in dem Fall schließt man wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge zur Versicherung richten sich vor allem nach der Höhe der gewählten BUZ-Rente, aber natürlich auch nach dem Eintrittsalter des jeweiligen Versicherten. Wählt ein 30-jähriger Mann beispielsweise einen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro, so würden hier je nach Anbieter zwischen 50 und 120 Euro im Monat an Versicherungsprämie anfallen. Somit ist hier bereits zu erkennen, das es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich um keine preiswerte Versicherung handelt, die aber nichts desto trotz sehr wichtig ist.

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Berufsunfähigkeits-Nachrichten

Teilweise Erwerbsminderung nicht immer Grund für eine Berufsunfähigkeitsrente


Thursday, 17. June 2010 um 18:38 Uhr


Fähigkeiten für Ausübung eines ähnlich gelagerten Berufs entscheidend

Wer sich dieser Tage für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, geht meist davon aus, dass die Zahlungen in jedem Fall erfolgen sobald man aus gesundheitlichen Gründen seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. In der Praxis sieht diese Regelung jedoch anders aus – vor allem dann, wenn die Gesundheit die Ausübung eines ähnliches Berufes noch ermöglicht. Gerade dann ist eine Versicherung nicht gezwungen, Leistungen zur Berufsunfähigkeit zu zahlen, sondern kann auf die Ausübung einer einfacherern Arbeit bestehen, ohne leistungspflichtig zu werden. Diese Regelung wurde aktuell noch einmal durch das Gerichtsurteil des Landessozialgerichts in Rheinland-Pfalz bestätigt.

Verweis auf neuen Beruf durch die Versicherung rechtlich möglich

Konkret geklagt hatte ein Bauschlosser, der aus gesundheitlichen Gründen seinen über Jahre ausgeübten Beruf nicht mehr länger ausführen konnte. Da er vor vielen Jahren eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen hatte, wollte er nun entsprechend Leistungen aus diesem Vertrag geltend machen, da in seinem Fall eine teilweise Erwerbsminderung vorlag. Die Versicherung weigerte sich jedoch in die Leistungsphase einzutreten, da noch ärzlichem Gutachten die Gesundheit des Versicherten ausreichte, um die branchenverwandte Tätigkeit des Schlossmachers auszuführen. Der Versicherte wollte sich mit dieser Begründung auf die Ausübung eines neuen, wenn auch artverwandten Berufs nicht zufrieden geben und klagte. Das Gericht bestätigte jedoch in seinem Fall die aktuelle gesetzliche Regelung zu Gunsten der Versicherer, dass bei ihm keine Berufsunfähigkeit im klassische Sinne vorliegen würde, da er generell dem Arbeitsmarkt noch mit seiner Arbeitskraft von wenigstens sechs Stunden pro Tag zur Verfügung stünde und dementsprechend noch kein Anrecht auf die Versicherungsleistungen bestünde. Dies würde übrigens auch dann gelten, wenn durch den Gesetzgeber bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt würde.

Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit beachten

Vielen Versicherten ist beim Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Berufsunfähigkeit genau dieser Unterschied nicht klar, der auch im aktuellen Fall nicht zu Leistungszahlungen durch die Versicherung führte. Lediglich Verträge, die generell über die Erwerbsunfähigkeit einer Person geschlossen werden, schließen sowohl den gelernten Beruf wie auch alle weiteren Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ein. Die Leistungspflicht der Versicherungen setzt nicht ein, wenn fernab des gelernten Berufs noch andere Tätigkeiten, die weniger belastend sind, ausgeführt werden können.


(c) Redaktion Berufsunfähig.de
 

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