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Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem privaten Bereich, welche das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. damit eingeschlossen auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, was die finanziellen Folgen betrifft. Berufsunfähig ist man immer dann, wenn man seiner bisherigen Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen kann. Von einer vollständigen Berufsunfähigkeit wir dann gesprochen, wenn keine vier Stunden am Tag mehr die bisherige Arbeit verrichtet werden kann. Kern der Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, oftmals auch kurz als BUZ oder als BU Versicherung bezeichnet, ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle des Eintritts einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Diese setzt nämlich voraus, dass man nicht mehr nur in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern überhaupt keine Tätigkeit mehr ausführen kann, auch keine leichteren Tätigkeiten. Da hier ein großer Unterschied zwischen beiden Arten besteht, muss auch bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, den man ohnehin aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Konditionen der Anbieter durchführen sollte, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Denn nur in dem Fall schließt man wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge zur Versicherung richten sich vor allem nach der Höhe der gewählten BUZ-Rente, aber natürlich auch nach dem Eintrittsalter des jeweiligen Versicherten. Wählt ein 30-jähriger Mann beispielsweise einen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro, so würden hier je nach Anbieter zwischen 50 und 120 Euro im Monat an Versicherungsprämie anfallen. Somit ist hier bereits zu erkennen, das es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich um keine preiswerte Versicherung handelt, die aber nichts desto trotz sehr wichtig ist.

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Die besondere Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer



Bereits für Arbeitnehmer ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine sehr wichtige und im Grunde auch unverzichtbare Versicherung. Aber noch ein Stück weit wichtiger ist diese Absicherung für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Als Hauptgrund für diese besondere Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Unternehmer ist anzuführen, dass diesen im Gegensatz zu den Angestellten nicht einmal eine gesetzliche Absicherung in Form der Erwerbsminderungsrente zusteht, falls zuvor noch nie in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, also irgendwann vor der Selbstständigkeit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorhanden war. Aber auch wenn dieses der Fall gewesen ist, so ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei Selbstständigen aufgrund der vielen Jahre, in denen keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt sind, teilweise deutlich geringer als im Vergleich zu den Arbeitnehmern. Somit muss der Unternehmer unter Umständen durch die BUZ und die vereinbarte BUZ-Rente nicht nur den kompletten Ausfall des vorherigen Einkommens ausgleichen, sondern er kann auch mit keinen oder nur geringen staatlichen Hilfen rechnen. Hat der Unternehmer vor seiner Selbstständigkeit überhaupt keine Versicherungsjahre zu verzeichnen, die zumindest eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente begründen, so ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die einzige Möglichkeit eine Leistung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zu erhalten.

Einnahmen bei Unternehmern oft schwankend – Welche Höhe sollte die BUZ-Rente haben?



SGrundsätzlich stellt sich bei den meisten Unternehmern bzw. Selbstständigen und Freiberuflern nicht wie bei den Arbeitnehmern die Frage, ob man eine eventuell zu erhaltenden Erwerbsminderungsrente in die Berechnung mit einbezieht, wenn die Höhe der BUZ-Rente mit dem Versicherer vereinbart wird. Dennoch beschäftigt sich natürlich auch der Unternehmer damit, in welcher Höhe die Berufsunfähigkeitsrente benötigt wird bzw. sinnvoll sein kann. Bei Selbstständigen schwanken die Einnahmen und das Einkommen zwar oftmals deutlich mehr als bei Arbeitnehmern, aber ein durchschnittliches Jahreseinkommen kann der Unternehmer für sich natürlich auch berechnen. Dieses Einkommen sollte dann auch die Basis dafür sein, welche BUZ-Rentenhöhe sinnvoll ist. Beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen zum Beispiel 40.000 Euro (netto), so wird dieses zunächst durch 12 Monate geteilt. Der sich daraus ergebende Betrag von 3.333 Euro im Monat ist dann ein guter Anhaltspunkt für die Höhe der mögliche Berufsunfähigkeits-Rente, welche vereinbart werden kann. Da natürlich im Laufe der Jahre oder Jahrzehnte eine stetige Geldentwertung stattfindet, bieten nahezu alle Versicherer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Dynamisierung der Beiträge an. Das bedeutet, der Beitrag wird jährlich leicht erhöht, sodass sich aber die Höhe der BUZ-Rente dem aktuellen Geldniveau angleicht, die Inflation wird also berücksichtigt.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Ein wichtiger Teil der Vorsorge bei Unternehmern



Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Vorsorge bei Unternehmern und Selbstständigen. Neben den Versicherungen, die ohnehin jeder Bürger haben sollte (Privathaftpflicht und Hausratversicherung), unabhängig ob es sich beim Versicherten um einen Arbeitnehmer oder um einen Selbstständigen handelt, müssen Unternehmer zusätzlich noch in weiteren Bereichen an eine besondere Vorsorge/Absicherung bedenken. Dazu zählt unter anderen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenfalls nicht fehlen sollte eine private Unfallversicherung, da auch hier kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Je nach Funktion und Geschäftsfeld, in welchem der Unternehmer tätig ist, ist oftmals auch der Abschluss einer Betriebs- oder einer Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Darüber hinaus kann häufig für Selbstständige oder Freiberufler eine Firmen-Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellen. Neben den Versicherungen als ein Teil der Vorsorge müssen die Unternehmer vor allem auch an die finanzielle Vorsorge, also an die Altersvorsorge, denken. Hier ist es nämlich im Grunde wie bei der Erwerbsminderungsrente: Da Selbstständige fast nie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten sie (außer dem Bestand aus einer vorherigen Tätigkeit als Arbeitnehmer) weder eine gesetzliche Rente, noch im „Schadensfall“ eine Erwerbsminderungsrente. Somit müssen viele Selbstständige ihre spätere Rente vollständig selbst „verdienen“, zum Beispiel durch die Nutzung verschiedener zur Auswahl stehender Sparpläne und anderweitige Altersvorsorge-Produkte.

Das Geschäftsfeld der Unternehmer als wichtiger Faktor zur Beitragsfestsetzung bei der BUZ



Neben dem Alter des Versicherten und der Höhe der Leistung, also der Zahlung der BUZ-Rente, richtet sich die Versicherungsprämie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch danach, welchen Beruf der Versicherte ausübt. Dieser Faktor ist also auch bei den Unternehmern ein wichtiges Merkmal, aufgrund dessen der Versicherer die Höhe des Beitrages festlegt. Vom Grundsatz her gibt es allerdings hier keinen Unterschied zwischen Selbstständigen und Angestellten, denn natürlich können Beide in den gleichen Geschäftsfeldern tätig sein. Die möglichen Berufe bzw. Tätigkeiten des Unternehmers werden prinzipiell zu Gruppen zusammen gefasst. Jede dieser Berufsgruppen wird von der Versicherungsgesellschaft bezüglich des Risikos einer Berufsunfähigkeit des Versicherten bewertet. Daher ist es durchaus möglich, dass beispielsweise ein selbstständiger Möbeltransporteur einen deutlich höheren Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss, als es bei einem freiberuflich tätigen Webautor der Fall ist. Da der Unternehmer jedoch an seiner Tätigkeit nichts ändern kann bzw. sicherlich nicht nur wegen einer besseren Einstufung bei der BUZ ändern möchte, muss diese Tatsache einfach hingenommen werden. Die Frage bei Unternehmern ist natürlich auch, bis wann die Berufsunfähigkeitsversicherung als Vertrag „laufen“ soll. Bei Arbeitnehmern ist die „automatische“ Maximalgrenze das Erreichen des 65. Lebensjahres, also das Regel-Rentenalter. Unternehmer sind jedoch oftmals einige Jahre darüber hinaus weiterhin tätig, sodass sich eine längere Laufzeit empfiehlt. Allerdings muss dann auch mit steigenden Beiträgen gerechnet werden.

Können manche Unternehmer/Selbstständige auf eine BUZ verzichten?



Auch wenn grundsätzlich bei jeder Art von beruflicher Tätigkeit eine Berufsunfähigkeit eintreten kann, so gibt es dennoch Berufe, die eher weniger „gefährdet“ sind und andere Tätigkeiten, die schon als „klassischer Fall“ von bevorstehender Berufsunfähigkeit betrachtet werden können. Ist der Unternehmer in einem Geschäftsfeld/Beruf tätig, der statistisch betrachtet ein recht geringes Risiko aufweist, dass man zumindest aus gesundheitlichen Gründen (Dauerschäden durch die Arbeit) berufsunfähig wird, so kommt natürlich nicht selten die Überlegung auf, auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten. Letztendlich bleibt es natürlich Jedem selbst überlassen, die Risiken einer Berufsunfähigkeit den Kosten (Beiträge) gegenüber zustellen. Tatsache ist aber auch, und diese Tatsache unterstützt teilweise die Überlegung, dass man in wenigen beruflichen Bereichen auf eine BUZ verzichten könnte, weil schon eine ganz massive gesundheitliche Beeinträchtigung bestehen muss, damit man überhaupt als berufsunfähig anerkannt wird. Wer beispielsweise als freiberuflicher Autor tätig ist kann weder aufgrund eines kranken Kniegelenks berufsunfähig werden (wie zum Beispiel der Möbeltransporteur), noch werden sehr viele Rückenleiden oder sonstige Erkrankungen des Skelettes in diesem Beruf als ausreichender Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Dennoch kann natürlich auch ein Webautor an schweren Krankheiten leiden oder einen Unfall haben, welche zur Berufsunfähigkeit führen, sodass ein Verzicht auf die BUZ wirklich sehr genau überlegt sein will.
 
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