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Die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln – Die Kündigung
Viele Menschen besitzen bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung als finanzielle Absicherung gegen die immer häufiger auftretende Berufsunfähigkeit. Auch in dieser Versicherungssparte ändern sich teilweise die Konditionen der Anbieter und vor allem die Direktversicherungen zeichnen sich vielfach dadurch aus, dass sehr günstige Tarife und Beiträge im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten werden. Aus diesem oder noch anderen Gründen ist es für nicht wenige Versicherte interessant, möglicherweise den Anbieter der Versicherung zu wechseln. Besteht eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung, dann ist vor dem Wechsel die alte Versicherung zu kündigen, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Dies Vertragslaufzeit beträgt bei diesen Einzelversicherungen in der Regel drei Jahren, wobei sich der Vertrag anschließend automatisch stets um ein weiteres Jahr verlängert. Häufig besteht der Schutz bei Berufsunfähigkeit auch im Rahmen einer Lebensversicherung als Zusatzleistung. Diese Verträge können deutlich schneller beendet werden, nämlich in der Regel mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Hier muss man jedoch beachten, dass man durch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung keinen allzu großen Renditeverlust erleidet. Denn besteht die Lebensversicherung inklusive der BUZ erst einige Jahre, ist der Rückkaufswert teilweise geringer als die Beiträge, welche bis zu diesem Zeitpunkt vom Versicherten bereits eingezahlt wurden.
Worauf beim Wechsel geachtet werden sollte
Bevor man als Umsteiger von der bestehenden in eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung wechselt, muss natürlich zunächst einmal ein gute neues Angebot gefunden werden. Dabei sind verschiedene Aspekte zu beachten. Sehr wichtig ist es, dass man erst dann die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt, nachdem man schon einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Man sollte sich auch nicht auf mündliche Zusagen des neuen Versicherers verlassen, denn immer mehr Kunden scheitern am „Gesundheitszustand“ an der Annahme des Antrages auf eine Versicherung. Da immer mehr Teile der Bevölkerung vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig werden (derzeit rund 35 Prozent) und sich somit auch die Kosten für den Versicherer ausweiten, werden bereits Gruppen mit den geringsten Risiken mitunter aussortiert. So wurden zum Beispiel Fälle bekannt, dass Versicherer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnten, weil der Antragsteller an einer leichten Pollenallergie litt. Das Risiko, aufgrund dieser Allergie in der Zukunft einmal berufsunfähig zu werden ist im Grunde gleich null, aber dennoch sortieren die Unternehmen immer öfter Antragsteller mit der kleinsten Erkrankung aus. Ähnlich schwierig einen neuen Vertrag zu bekommen wird es ab einem bestimmten Alter. So nehmen manche Versicherer Personen über 40 Jahren kaum noch an. Generell muss man vor dem Wechsel natürlich die Angebote vergleichen und verstärkt darauf achten, dass man nicht nur einen geringeren Beitrag als zuvor zahlt, sondern dass auch die Leistungen mindestens gleich gut wie zuvor sind.
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Die Angebote zum Wechsel der „Billiganbieter“
Aufgrund der stärkeren Inanspruchnahme durch die Versicherten sind die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren bei vielen Versicherern angestiegen. Dennoch gibt es immer wieder so genannte „Billiganbieter“, die eine solche Versicherung gegen Berufsunfähigkeit deutlich preiswerter als die meisten anderen Versicherungsgesellschaften anbieten. Meistens sind das Direktversicherer, die den günstigen Preis dann häufig mit Kostenersparnis im Bereich Verwaltungsaufwand begründen. Dieser Aspekt alleine erklärt inzwischen aber nicht mehr die doch teilweise massiven Beitragsunterschiede, mit denen in den Medien geworben wird. Zahlt ein 30-jähriger Mann zum Beispiel im Durchschnitt im Rahmen einer BUZ bei einer gewünschten BUZ-Rente von 1.000 Euro einen Monatsbeitrag von rund 90 Euro, so werben die „Discount-Anbieter“ teilweise unter den gleichen Bedingungen mit Monatsbeiträgen von 40 Euro. Schaut man sich diese Werbeangebot einmal etwas genauer an, so kann man durchaus einige Aspekte finden, welche diesen geringen Beitrag erklären. Zunächst einmal ist dem Beitrag nahezu immer das kleine aber wichtige Wort „ab“ beigefügt. Es heißt dann also in der Werbung keineswegs „BUZ für 40 Euro im Monat“ sondern in etwa „BUZ ab 40 Euro im Monat“. Dieses „ab“ ist ganz entscheidend, denn dieser extrem günstig erscheinende Beitrag von 40 Euro ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen überhaupt zu erreichen, denn diese „Werbebeiträge“ beziehen sich immer auf den so bezeichneten „Idealversicherten“. Dieser Idealversicherte ist weiblich (weil statistisch geringeres Risiko der Berufsunfähigkeit), maximal 25 Jahre alt, arbeitet in einem Beruf, der statistisch betrachtet in recht geringem Umfang von Berufsunfähigkeit betroffen ist und hat vor allem bislang keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Geht man nun einmal die Bevölkerung nach diesen Merkmalen durch, so bleiben vielleicht maximal noch zwei Prozent der Bürger übrig, welche diese Kriterien überhaupt erfüllen können. Im Umkehrschluss heißt das, nimmt man den 30-jährigen Mann mit ganz üblichen „Gesundheitsschäden“ wie einer Allergie oder hin und wieder Rückenbeschwerden zum Vergleich, so wird man auch bei diesen Angeboten nicht mehr bei einem Beitrag von 40 Euro monatlich, sondern vielleicht bei 70-80 Euro „landen“. Daher sollte man vor einem möglichen Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung gerade solche günstigen Angebote genau unter die Lupe nehmen, bevor man den alten Vertrag kündigt und dann vielleicht keinen neuen zu besseren Konditionen bekommt.
Aus welchen Gründen ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann
Die meisten Kunden möchten einen Wechsel des Anbieters auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem aus Kostengründen vornehmen. Generell ist es jedoch nicht einfach ein Angebot zu finden, welches einen günstigeren Beitrag wie noch vor einigen Jahren beinhaltet, denn im Allgemeinen sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Vergangenheit eher gestiegen als gesunken. Und bei den so genannten Discount-Anbietern sind die zuvor genannten Fakten zu berücksichtigen. Neben dem Kostenfaktor kann aber natürlich auch der Inhalt der bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung ein Grund sein, den Anbieter zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschließen. So ist es beispielsweise möglich, dass der Versicherer bei der bestehenden Versicherung nicht auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet hat und dieses zukünftig auch nicht ändern möchte. In diesem Fall ist ein sofortiger Wechsel sogar dringend zu empfehlen. Auch bei einer etwaigen Reduzierung der BUZ-Rente bieten nicht alle Versicherer eine Änderung des bestehenden Vertrages an, sodass auch hier ein Wechsel zu einem anderen Anbieter notwendig und sinnvoll sein kann.
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