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Berufsunfähigkeit

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem privaten Bereich, welche das Risiko der Berufsunfähigkeit bzw. damit eingeschlossen auch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert, was die finanziellen Folgen betrifft. Berufsunfähig ist man immer dann, wenn man seiner bisherigen Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr nachgehen kann. Von einer vollständigen Berufsunfähigkeit wir dann gesprochen, wenn keine vier Stunden am Tag mehr die bisherige Arbeit verrichtet werden kann. Kern der Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung, oftmals auch kurz als BUZ oder als BU Versicherung bezeichnet, ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle des Eintritts einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich von der Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden. Diese setzt nämlich voraus, dass man nicht mehr nur in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, sondern überhaupt keine Tätigkeit mehr ausführen kann, auch keine leichteren Tätigkeiten. Da hier ein großer Unterschied zwischen beiden Arten besteht, muss auch bei einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, den man ohnehin aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Konditionen der Anbieter durchführen sollte, unbedingt darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf das abstrakte Weisungsrecht verzichtet. Denn nur in dem Fall schließt man wirklich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beiträge zur Versicherung richten sich vor allem nach der Höhe der gewählten BUZ-Rente, aber natürlich auch nach dem Eintrittsalter des jeweiligen Versicherten. Wählt ein 30-jähriger Mann beispielsweise einen Schutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro, so würden hier je nach Anbieter zwischen 50 und 120 Euro im Monat an Versicherungsprämie anfallen. Somit ist hier bereits zu erkennen, das es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich um keine preiswerte Versicherung handelt, die aber nichts desto trotz sehr wichtig ist.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte – Wie hoch sollte die BUZ-Rente sein?



Das Risiko der Berufsunfähigkeit steigt allgemein für Arbeitnehmer, und schon lange Zeit sind nicht mehr nur die Arbeiter betroffen, die eine schwerere körperliche Arbeit verrichten. Auch viele Angestellte mit vorwiegend sitzender Tätigkeit, in den so genannten Bürojobs, sind immer öfter von einer Erwerbsunfähigkeit betroffen. Daher sollte man auch als Angestellter auf keinen Fall den Fehler begehen zu denken, dass man vor einer Berufsunfähigkeit geschützt wäre. Wenn es nämlich soweit ist, dann reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus, selbst bei voller Erwerbsminderung nicht. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte sollte von Seiten des Versicherten genau überdacht werden, welche Höhe die im Leistungsfall zu zahlende BUZ-Rente haben soll. Es gibt im Grunde hier zwei Varianten, die von den meisten Experten empfohlen werden. Die erste Variante beinhaltet, dass die BUZ-Rente dem aktuellen Nettoeinkommen entsprechen sollte. Eine etwaige gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird hier nicht mit einbezogen. Dieses ist sicherlich die „sichere“ Variante, denn Berufsunfähigkeit bedeutet noch keineswegs auch automatisch Erwerbsunfähigkeit, sodass man die Erwerbsminderungsrente eventuell gar nicht bekommen würde. Die zweite Variante berücksichtigt die Erwerbsminderungsrente, sodass die BUZ-Rente von der Höhe her die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente darstellt. Das Problem besteht hier allerdings darin, dass man natürlich nicht weiß, wann man berufsunfähig wird und die Höhe der Erwerbsminderungsrente ganz entscheidend an die Versicherungsjahre (Einzahldauer in die gesetzliche Rentenversicherung) gekoppelt ist, sodass die Höhe der Rente schwer kalkulierbar ist.

Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und reicht diese nicht aus?



Nicht wenige Angestellte sind der Meinung, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht notwendig ist, weil der Schutz durch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist. Tatsächlich weiß jedoch kaum Jemand, wie wenig man im Grunde als Erwerbsminderungsrente bekommt. Zunächst einmal gilt man erst dann als voll erwerbsunfähig und hat einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, wenn man täglich weniger als drei Stunden imstande ist zu arbeiten. Wer drei Stunden oder mehr arbeiten kann, bekommt maximal die halbe Erwerbsminderungsrente. Im Gegensatz dazu erhält man die Leistung aus der BUZ schon bei Berufsunfähigkeit und auch bereits dann, wenn man seine Tätigkeit weniger als vier Stunden pro Tag ausführen kann. Ansonsten richtet sich die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente einerseits nach den Versicherungsjahren und nach dem Einkommen. Der durchschnittliche Jahresverdienst liegt in Deutschland bei rund 30.000 Euro Brutto. Ausgehend von dieser Basis würde man bei 25 Versicherungsjahren zum Beispiel eine volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 650 Euro pro Monat erhalten. Aus vorher ca. (je nach Familienstand/Kindern) 1.600 Euro netto im Monat werden somit fast 1.000 Euro weniger. Eine solche Lücke kann man nicht ohne weitere Vorsorge, zum Beispiel durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, schließen. Selbst wenn man beim obige Einkommen die volle Dauer von 45 Versicherungsjahren zu verzeichnen hat, liegt die Erwerbsminderungsrente nur bei ca. 1.150 Euro, es fehlen also immernoch fast 500 Euro im Monat.

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Ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich ist für Angestellte unverzichtbar



Auf einen Vergleich im Bereich der unterschiedlichen Angebote bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man nicht verzichten, denn die Beiträge können sich sehr deutlich voneinander unterscheiden. Damit dieser Vergleich auch ein verwertbares und effizientes Ergebnis bringen kann, müssen einige Standard-Merkmale der Angebote identisch sein. So sollte es sich zum Beispiel immer um eine „echte“ BUZ handeln (auf das abstrakte Weisungsrecht wird verzichtet) und es sollte keine begrenzten Vertragslaufzeiten geben, zumindest nicht vor dem Eintritt ins Rentenalter auf Seiten des Versicherten. Ferner muss natürlich auch die Höhe der gewählten BUZ-Rente bei allen Vergleichsangeboten identisch sein. Erst wenn all diese Komponenten übereinstimmen, kann sich der Vergleich auf die unterschiedlich hohen Beiträge konzentrieren. Mitunter stellt sich bei diesem Vergleich im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung dann heraus, dass der Anbieter X nahezu doppelt so teuer ist wie der Anbieter Y – solche Unterschiede kommen in der Praxis durchaus vor. In erster Linie zeichnen sich hier die Direktversicherer durch sehr günstige Angebote aus, allerdings muss hier genau darauf geachtet werden, dass der Vertrag nicht etwa nach fünf, zehn oder 15 Jahren ausläuft, also weit vor dem erreichen des Rentenalters durch den Versicherten.

Worin liegt der Unterschied zwischen der privaten Unfallversicherung und der BUZ?



Die private Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung sind sich von der Art des abzusichernden Risikos recht ähnlich, aber es gibt auch entscheidende Unterschiede. Man sollte auch als Angestellter keineswegs der Auffassung sein, dass man keine BUZ benötigt, wenn bereits eine private Unfallversicherung vorhanden ist. Ist allerdings ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit, dann besteht hier in gewisser Weise eine doppelte Absicherung. Denn ist im Rahmen der Unfallversicherung eine Unfallrente vereinbart, würde diese ebenso ausgezahlt werden wie die vereinbarte BUZ-Rente. In diesem Punkt könnte demnach eine Unfallversicherung mit ausreichender Unfallrente die BUZ-(Rente) ersetzen. Allerdings – und hier kommt nun der wichtige Unterschied zwischen Unfallversicherung und BUZ zum Tragen – ist das Risiko einer Erkrankung bei der Unfallversicherung nicht abgedeckt. Nach wie vor wird nämlich in Deutschland der weitaus größte Teil der Menschen nicht aufgrund eines Unfalls berufsunfähig, sondern wegen einer chronischen Erkrankung, die nicht selten auf die Arbeit zurück zu führen ist (Dauerschäden). Liegt eine solche Ursache für die Berufsunfähigkeit vor, würde die private Unfallversicherung keine Leistung erbringen, sondern nur die BUZ die Zahlung einer vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente vornehmen. Insofern kann die Unfallversicherung also die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen.
 
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